Anteilige Erfüllung: | Berechnung … |
Relevante Paragraphen: | |
Anerkennung: | § 5.1, 5.3 |
Definition Biomasse: | § 3 Nr. 10 |
Kombinationen: | § 11.1, 11.2 Satz 1 |
Sachkundiger: | § 3 Nr. 11 |
Nachweiserbringung nach § 20: Vorlage für untere Baurechtsbehörde |
In einer neu installierten zentralen Gasheizung kann bis zu 10 % Biogas (bei 90 % Erdgas) eingesetzt werden um es im Erneuerbare-Wärme-Gesetz anzurechnen. Dazu muss die neue Heizanlage dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, z. B. mit einem Brennwertgerät. Außerdem darf die thermische Leistung von bis zu 50 kW nicht überschritten werden – das entspricht je nach Gebäude und Abnahmeverhalten ungefähr einem 6-Familienhaus. Eine Gasheizung zu erneuern ist im Gegensatz zu anderen Heizsystemen mit weniger Investitionen verbunden und gilt damit im baden-württembergischen EWärmeG als eine sozialverträgliche Option.
Der Verbraucher entnimmt vor Ort Erdgas aus der Leitung. Das Biogas wird an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist. Es muss somit lediglich eine konventionelle Gasheizung ohne technische Umrüstung installiert werden. Der Brennstoff muss im gasförmigen Zustand eingesetzt werden. Flüssiggas ist somit keine Option.
Hinweis: Im Rahmen des Wärmegesetzes aus BW werden die Begriffe Biogas, Bioerdgas und Biomethan synonym verwendet. Wir als Biogasanbieter klären dazu auf …
In der Praxis wird häufig 10 % Biogas eingesetzt und mit einem Sanierungsfahrplan, der die restlichen 5 % einbringt, kombiniert. Da technische Ergänzungen (z. B. Solarthermie) und andere Biogas-Beimischungsgrade (1-10 %) angeboten werden, kann diese Erfüllungsoption sehr flexibel gestaltet werden.
Gängige Kombinationen: Sanierungsfahrplan, Kellerdeckendämmung, Solarthermie
Nach Abschicken des Formulars melden sich innerhalb von 2 Werktagen bis zu 5 Heizungsbauer aus Ihrer Region bei Ihnen. Mit diesen können Sie offene Fragen zu Kosten und Förderungen besprechen. Sie müssen kein Angebot annehmen.
Bis in die 80er Jahre wurden in deutschen Häusern die sogenannten Konstanttemperaturkessel (auch Standardkessel genannt) verbaut. Sie halten die Kesseltemperatur, unabhängig von der Nachfrage, auf einem konstanten Temperaturniveau von 70 bis 90 °C. Dieses Heizungssystem ist stark veraltet, ineffizient und verursacht durch hohe energetische Verluste unnötige Brennstoffkosten.
Die Nachfolger der Konstanttemperaturkessel waren dann die Niedertemperaturkessel. Diese Kessel sind eine Weiterentwicklung des Standardkessels und können mit deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen betrieben werden. Die Vorlauftemperatur wird an die Außentemperatur angepasst und kann dabei zwischen 30 und 70 °C betragen. Nach der EnEV wird ein Niedertemperaturkessel folgendermaßen definiert: „Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 °C betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann“. Ein Problem der Niedertemperaturkessel ist das ungewollte unterschreiten der Taupunkttemperatur des Abgases. Wird das Abgas im Kessel durch niedrige Rücklauftemperaturen unter die Taupunkttemperatur abgesenkt, kondensiert der im Abgas enthaltene Wasserdampf, wie bei der Brennwerttechnik. Die verwendeten Materialien im Niedertemperaturkessel sind allerdings in der Regel nicht auf den Kontakt mit dem sauren Kondensat ausgelegt und werden auf Dauer beschädigt. Durch entsprechend angepasste Kesseltemperaturen soll das Kondensieren verhindert werden. Aufgrund der noch wesentlich effizienteren Brennwerttechnik entsprechen Niedertemperaturkessel auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Bei der Brennwerttechnik wird nicht nur die Wärme genutzt, die bei der Verbrennung des Gases entsteht, sondern auch die im Abgas enthaltene Kondensationsenergie. Durch einen Brennwertwärmetauscher werden die Abgase soweit herunter gekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert und die freigesetzte Wärme zusätzlich an das Heizsystem abgegeben wird. Durch dieses Funktionsprinzip erreichen Brennwertgeräte einen Norm-Nutzungsgrad von bis zu 98 % (bezogen auf den Brennwert). Diese Technologie arbeitet besonders energiesparend und senkt durch den verminderten Gasverbrauch die umweltschädlichen CO2-Emissionen.
Durch das Absenken der Abgastemperatur und das Kondensieren des Wasserdampfes werden besondere Anforderungen an das Abgassystem gestellt. Damit der bestehende Schornstein nicht durch die Feuchtigkeit geschädigt wird, muss in der Regel ein spezielles Kunststoff- oder Edelstahlrohr installiert werden. Des Weiteren sollte in unmittelbarer Nähe zum Brennwertgerät ein Abfluss vorhanden sein, in dem das leicht saure Kondensat abgeführt werden kann.
Um den gewünschten Brennwert-Effekt zu erzielen, sind die Heizflächen des Heizsystems, bzw. die daraus resultierenden Rücklauftemperaturen, von Bedeutung. Je niedriger die Rücklauftemperaturen, desto effizienter der Brennwert-Nutzen. Eine Kombination mit entsprechend großen Heizflächen – z. B. Fußbodenheizung oder passend dimensionierten Heizkörpern mit entsprechend niedrigen Rücklauftemperaturen – ist daher von Vorteil. Die Systemtemperaturen von Vorlauf und Rücklauf liegen bei einer Fußbodenheizung bei etwa 40 bzw. 30 °C.
Hinweis: Die Preise einer Gasbrennwert-Heizung bis 40 kW liegen in der Regel zwischen 2.500 € und 3.600 €. Dazu kommen noch Montagekosten und ggf. weitere Kosten, z. B. bei einer etwaigen Schornsteinsanierung oder einer neuen Umwälzpumpe. Heizungs-Angebot einholen …
Brennwert Hs: Ebenso wie der Heizwert, gibt auch der Brennwert den Energiegehalt eines Brennstoffes an, der bei der vollständigen Verbrennung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stoffes freigesetzt wird. Der Unterschied zum Heizwert ist, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf nicht mehr gasförmig vorliegt, sondern durch Kondensation flüssig auftritt. Die beim Kondensieren abgegebene Wärme wird zusätzlich an das Heizungssystem übertragen.
Hinweis: Bei den Anbietern von Brennwertheizungen findet man als Kunde häufig Angaben von Nutzungsgraden über 100 %. Diese „fälschliche“ Angabe hängt mit dem Heizwert und dem Brennwert zusammen. Für die Berechnung des Wirkungs- und Nutzungsgrades von Heizungsanlagen wird häufig als Grundlage der Heizwert angenommen. Wie oben erklärt wird hierbei die im Abgas enthaltene Kondensationsenergie nicht mit einbezogen. Ein Brennwertgerät, das im Betrieb die Energie aus dem Wasserdampf zusätzlich zum Heizwert nutzt, kann so (bezogen auf den Heizwert) einen Wirkungsgrad von über 100 % erreichen.
Umgangssprachlich ist oft von einer Gastherme die Rede. Meistens wird damit ein wandhängendes Gas-Gerät bezeichnet, welches entweder nur der Warmwasserbereitung dient oder als Kombigerät auch den Heizungsbetrieb übernimmt. Im Fachterminus ist der Begriff Gastherme allerdings nicht eindeutig definiert. Es findet nur eine Unterscheidung zwischen Konstanttemperaturkessel (Standardheizkessel), Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel statt. Sollte also ein Kesselhersteller mit dem Begriff „Gastherme“ auf Sie zukommen, fragen Sie am besten nach, von welchem Typ er genau spricht.