Auch, wenn wir in diesem Jahr kaum noch damit gerechnet haben, ist es pünktlich zur Eröffnung der Weihnachtsmärkte tatsächlich kalt geworden. Und wer sich abends nicht mit einem dampfenden Glühwein wärmt, der ist froh, wenn er die Heizung zuhause aufdrehen kann. Bevor sich jetzt bei Ihnen die Gemütlichkeit breit macht, sollten Sie sich aber noch ein Thema zurück auf die Agenda holen - oder besser gesagt: Ihren Gasliefervertrag noch einmal unter die Lupe nehmen. Oft kann man nämlich durch einen Anbieterwechsel einiges an Kosten sparen - und das zahlt sich in der kalten Jahreszeit wirklich aus. Ein Blick auf die letzte Rechnung verrät , wie viel Geld man im letzten Jahr für warme Füße ausgegeben hat (zuzüglich der Rechnungen für Wollsocken versteht sich). Wird Ihnen jetzt deutlich, dass ein anderer Anbieter besser zu Ihnen passt, dann kramen Sie jetzt Ihren aktuellen Vertrag heraus und informieren sich, welcher Vertragsart und welcher Kündigungsfrist Sie unterliegen. Klimakönner erklärt, welche Unterschiede es hier gibt.
Die Grundversorgung
Beginnen wir mit dem Klassiker: der Grundversorgung. Ihre örtlichen Stadtwerke sind nämlich gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Grundversorgungstarif anzubieten. In die Grundversorgung wird jeder Haushalt automatisch eingruppiert, wenn er sich nicht aktiv für einen anderen Tarif entscheidet oder den Gasversorger wechselt. Die Grundversorgung beinhaltet meist den teuersten Tarif, ist jedoch sehr schnell kündbar, mit einer gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
Hinweis: Es ist auch möglich, von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert zu werden, ohne in der teuren Grundversorgung zu stecken. Der Grundversorger bietet schließlich auch Verträge außerhalb der Grundversorgung an. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihren Möglichkeiten auseinandersetzen, denn die Grundversorgung ist meist nicht das beste Angebot.
Die Alternative: Der Sondervertrag
Außerhalb der Grundversorgung bietet ein sogenannter Sondervertrag mit einem Gasanbieter Ihrer Wahl häufig wesentlich günstigere Konditionen, andererseits aber auch längere Laufzeiten und Kündigungsfristen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei eine maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Die Kündigungsfristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages geregelt und können sehr unterschiedlich sein. Das Beachten des Kündigungstermins ist aber von besonderer Bedeutung, da es sich bei Sonderverträgen in der Regel um Laufzeitverträge handelt, die sich automatisch um eine gewisse Zeitperiode verlängern, wenn Sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Gesetzlich geregelt ist eine maximale Vertragsverlängerung von einem Jahr.
Hinweis: Prüfen Sie also Ihren Vertragsstatus und die Kündigungsfrist! Halten Sie die Kündigungsdaten z. B. im Kalender fest!
Häufige Fragen zu Vertrag und Kündigung der Gasversorgung
Neukunden machen sich oft gedanken um Ihre Kündigungsfristen und alten Lieferanten. Aus diesem Grund wissen wir, welche Fragen hier häufig aufkommen. Deshalb möchten wir diese anbei für Sie beantworten - ganz kurz und knapp:
Mein aktueller Gasversorger hat die Preise erhöht und ich möchte nun zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Komme ich aus meinem Vertrag raus?
Möchte Ihr Gasversorger die Preise erhöhen, müssen Sie schriftlich mindestens sechs Wochen vorher informiert werden. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag selbstverständlich kündigen. Die Voraussetzungen und Fristen, zu denen Sie bei Preiserhöhungen Ihren Sondervertrag kündigen können, können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages entnehmen. Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen nach Information der Preiserhöhung oft nur sehr kurz sind. Weiterhin ist das Kündigungsrecht für Erhöhungen aufgrund gestiegener gesetzlicher Abgaben meistens ausgeschlossen.
Aufpassen! Die Mitteilung von Preiserhöhungen ist häufig in Informationsbriefen mit langen Texten versteckt. Dadurch wird sie gerne übersehen. Bei Online-Verträgen werden die Preiserhöhungsmitteilungen zudem häufig nur in Ihren Kunden-Account eingestellt. Ein kurzer Blick ins Kleingedruckte oder ein regelmäßiger Besuch des Kundenkontos können also ordentlich Geld sparen.
Kündigt mein neuer Anbieter meinen laufenden Vertrag oder muss ich selbst kündigen?
Sie müssen nur selbst kündigen, wenn es sich um eine Sonderkündigung (Bsp.: Preiserhöhung) handelt oder wenn Ihre Kündigungsfrist kurz vor Ablauf steht. Hierbei kommt es nämlich manchmal schon auf 1 oder 2 Tage an und es wäre ärgerlich, wenn Sie ein Jahr weiter in Ihrem teuren Vertrag verweilen müssten, nur weil der Kündigungsweg über den Neuanbieter einen Tag zu lange gedauert hat.
Muss meine Kündigung eine handschriftliche Unterschrift enthalten?
Die Anforderungen an die Form der Kündigung können variieren. In Sonderverträgen ist häufig die sog. Schriftform inkl. einer Originalunterschrift vorgeschrieben. In diesem Fall müsste die Kündigung an sich per Brief erfolgen (§ 126 BGB). Aber auch eine Kündigung per E-Mail oder Fax wird von einigen Versorgern akzeptiert. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Anbieter rückversichern.
Tipp: Wenn Sie tatsächlich selbst kündigen müssen und dies nicht durch Ihren neuen Lieferanten übernommen wird, dann gehen Sie lieber auf Nummer sicher. Schicken Sie die Kündigung dann am besten per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich per Mail.
Kündigungsfristen bei der Klimakönner GmbH
Unsere Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt einen Monat zum Laufzeitende. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr zu den gleichen Konditionen. Bei einer Preisanpassung können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihren Vertrag, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, bis zum Termin des Wirksamwerdens kündigen. Da wir auf einen besonderen Kundenservice setzen, werden Sie bei einer Erhöhung rechtzeitig und transparent informiert.
Sie denken darüber nach, die Gasversorgung von Klimakönner zu kündigen? Das ist wirklich schade. Bei uns wird der Service für unsere Kunden groß geschrieben - rufen Sie uns doch einfach an, und lassen Sie sich davon überzeugen, doch noch bei uns zu bleiben! Wir würden uns freuen.