Eigenheimbesitzer können sich durch die Installation von bspw. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Keller oder Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach aktiv für den Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Energiegewinnung entscheiden. Durch das Konzept des Mieterstroms ist dies ein ökologisches Privileg, dass auch Mietern zuteil werden soll. Schließlich sollen auch sie die Möglichkeit besitzen, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen. Aber was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem so genannten Mieterstrom?
Mieterstrom – eine Definition
Das Konzept des Mieterstroms beschreibt eine lokale Stromproduktion und -versorgung aus Solarenergie. Der Strom wird dabei durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes produziert und den Mietern direkt und ohne eine vorherige Einspeisung in das Stromnetz angeboten. Dabei ist es nicht zwingend immer der Eigentümer und Vermieter des Gebäudes derjenige, der die Anlage und damit die Stromproduktion und -versorgung verantwortet. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Mieterstrommodelle entwickelt, die sich an verschiedenen gesetzlichen Vergünstigung orientieren. Festzuhalten ist nämlich, dass Mieterstrom bereits durch das Entfallen von Netzentgelten, Konzenssionsabgaben und Stromsteuer indirekt gefördert wird. Durch einen Mieterstromzuschlag könnte die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen zusätzlich erhöht werden.
Hinweis: Entscheidet sich der Vermieter eines Mehrparteienhauses dazu, Mieterstrom zu produzieren, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, diesen auch zu beziehen. Er hat noch immer das Recht, einen unabhängigen Stromversorger zu wählen.
Gemeinsamkeiten von Mieterstrommodellen
Trotz der unterschiedlichen Ausrichtung von Mieterstrommodellen gibt es doch einige Komponenten, die allen Modellen gemein sind und die ausschlaggebend dafür sind, dass ein Stromversorgungsprojekt unter die Rubrik Mieterstrom fällt.
- Der Verbraucher befindet sich in einem Mietverhältnis Wie bereits beschrieben richten sich Mieterstrommodelle an Mieter von bspw. Wohnungen in Mehrparteienhäusern. Der Verbraucher befindet sich also in einem bestehenden Mietverhältnis.
- Versorgung des Mietobjekts mit Strom Zusätzlich zum Mietverhältnis geht der Mieter auch ein Stromlieferverhältnis ein. Dieses ist mit der Versorgung der Wohnung mit Wärme zu vergleichen. Der Vermieter übernimmt hierbei die Organisation der Wärmeversorgung. Durch einen Stromliefervertrag gewährleistet er zusätzlich die Versorgung mit Strom. Dieser Vertrag muss aber nicht zwingend mit dem Vermieter ausgehandelt werden. Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Formen von Mieterstrommodellen. Es ist also auch möglich, dass ein Energieversorgungsunternehmen einen Vertrag mit dem Vermieter eingegangen ist und deshalb die Versorgung des Gebäudes mit Strom übernimmt.
- Die Stromproduktion und -versorgung muss lokal gesteuert sein Eine absolute Notwendigkeit für Mieterstrom ist der räumliche Zusammenhang von Stromproduktion und -verbrauch. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Strom dort verbraucht wird, wo er auch produziert wird und nicht vorher das allgemeine Versorgungsnetz durchläuft.
- Mieterstrommodelle unterliegen einer indirekten Förderung Damit ein solches Modell wirtschaftlich auch rentabel ist, muss es den Stromerzeuger von gesetzlichen Abgaben befreien. Aus diesem Grund sind die Modelle stets netzentgelt-, abgaben- und umlagefrei. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass der Strom das allgemeine Versorgungsnetz nicht durchläuft.
- Eine unterbrechungsfreie Versorgung wird gewährleistet Phasen nur geringer Sonneneinstrahlung, ob kurzperiodisch in der Nacht oder langperiodisch im Winter, können dazu führen, dass nicht alle Parteien des Gebäudes vollständig mit Strom aus einer Photovoltaik-Anlage versorgt werden können. Mieterstrommodelle müssen deshalb immer den Bezug von Reservestrom über die allgemeine Versorgung beinhalten.
Es wird also deutlich, dass Mieterstrom Spielraum für verschiedene Modelle der Versorgung zulässt. Durch diese Diversität gibt es auch mehrere Akteure, die Bestandteil eben solcher Modelle sein können. Zum Abschluss dieser Einleitung in das Konzept Mieterstrom folgt deshalb eine kurze Vorstellungsrunde der Handlungsträger.
Das Who is Who der Mieterstrommodelle
Zwei Akteure sind hierbei ganz eindeutig zu identifizieren. Das ist zum einen der Mieter, der ja letztendlich den Stromverbraucher und somit Endkunden des Mieterstrommodells darstellt. Zum anderen ist der Vermieter stets in die Versorgungskette involviert. Der Vermieter ist dabei aber nicht notwendig auch der Betreiber der Photovoltaikanlage. Was er aber in jedem Fall ist, das ist der Bereitsteller der Nutzungsfläche für die Anlage. Entscheidet er sich dazu, diese selbst zu betreiben, ist er auch der Erzeuger des Stroms. Andernfalls kommt ein weiterer Akteur ins Spiel: der Betreiber der Anlage. Teilweise schließen Energieversorger Verträge mit Vermietern ab und nutzen dann die bereitgestellte Dachfläche zur Stromerzeugung. Beliefert der Erzeuger die Mieter dann mit dem produzierten Strom, so ist er automatisch auch Stromlieferant. Tut er dies nicht, tritt möglicherweise noch ein weiterer Energieversorger in die Versorgungskette ein, der die Abwicklung der Stromversorgung zwischen Produktion und Verbrauch übernimmt. Und weil das noch nicht kompliziert genug ist, reiht sich noch ein weiterer Akteur in diese Handlungsabfolge ein: Der lokale Netzbetreiber. Dieser ist Teil jedes Mieterstrommodells, weil er zum einen die Reserveversorgung in energiearmen Phasen übernimmt und zum anderen aber auch überschüssigen Strom aus der Anlage abnimmt. Wird nämlich mehr Strom produziert als verbraucht, so wird der Überschuss in das lokale Netz eingespeist und marktüblich vergütet.
Hinweis: Die hier erwähnte indirekte Förderung von Mieterstrommodellen ist zumeist nicht ausreichend, um ein wirtschaftliches Mieterstrommodell zu gewährleisten. Eine direkte Förderung ist deshalb notwendig. Um dieses detaillierter zu beleuchten, folgt in Kürze ein Beitrag über die Förderung von Mieterstrommodellen.