Der Sanierungsfahrplan BW ist ein Instrument zur energetischen Beratung von Altbau-Eigentümern, speziell im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes 2015 in Baden-Württemberg.
Nach einer Vor-Ort-Begehung des Bestandsgebäudes zeigt ein Energieberater dem Eigentümer Energieeinsparpotentiale auf und spricht mögliche Empfehlungen zu Sanierungsmöglichkeiten aus. Die einmaligen Kosten liegen je nach Gebäude und Förderzuschuss in der Regel zwischen 400 und 1.000 €.
Wichtig: Die vom Energieberater aufgeführten Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplanes reicht im baden-württembergischen Wärmegesetz schon für die Anrechnung der 5 % aus.
Im EWärmeG 2015 gilt die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bei Wohngebäuden als Teilerfüllungsoption in Höhe von 5 %.
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Der Sanierungsfahrplan ist ideal kombinierbar mit unserem 10 % Biogas. Damit sind die Vorschriften des Wärmegesetzes aus BaWü dann komplett erfüllt. Die smarte und günstige Lösung von Klimakönner.
Nach Abschicken des Formulars melden sich innerhalb von 2 Werktagen bis zu 5 Energieberater aus Ihrer Region bei Ihnen. Mit diesen können Sie offene Fragen zu Kosten und Förderungen besprechen. Sie müssen kein Angebot annehmen.
Der Sanierungsfahrplan ist eine günstige Teiloption laut MPräs. Kretschmann
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Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist nichts anderes als eine individuelle Vor-Ort-Beratung, die dem Gebäude-Eigentümer Energieeinsparpotentiale aufzeigt. Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden mindestens 2 Varianten der Sanierung aufgeführt. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inkl. der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt. Muster
Die energetische Beratung dient der Schärfung des Verständnisses für (zukünftige) Sanierungen und belohnt Eigentümer von Wohngebäuden im Rahmen des EWärmeG mit einer Teilerfüllung in Höhe von 5 %. Allerdings nur, wenn der Sanierungsfahrplan nicht älter als 5 Jahre ist. Die aufgeführten Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden, da es sich lediglich um Empfehlungen handelt. Die 5 % werden alleine durch die Erstellung angerechnet. Der Sanierungsfahrplan ist zur Gesetzeserfüllung einmalig durchzuführen. Eine Wiederholung ist auch nicht nötig, wenn keine der Maßnahmen durchgeführt wurde. Eine Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – wie z. B. mit Biogas – ist notwendig und somit natürlich zulässig. Die Eckpunkte werden in der SFP-Verordnung festgehalten.
Nicht-Wohngebäude können sogar die geforderten 15 % komplett erfüllen. In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass auch die Bereiche Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung energetisch bewertet werden müssen.
Ausstellungsberechtigt sind Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Der Aussteller muss bestätigen, dass er die Anforderungen erfüllt. § 6 SFP-VO Selbsterklärung Aussteller
Hinweis: Im besten Fall erstellt ein erfahrender Energieberater den Sanierungsfahrplan vor dem Tausch der Heizungsanlage – zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Es ist aber vorteilhaft in Bezug auf die Auswahl der möglichen Maßnahmen und die ganzheitliche Effizienz. Auch eine Empfehlung für die Auswahl der neuen Heizungsanlage ist in einem solchen Fall möglich.
Die Kosten betragen für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) je nach Größe, Aufwand und Förderzuschlag in der Regel ~ 400 bis 1.000 €. Mehrfamilienhäuser kosten anteilig mehr.
Das Förderprogramm Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg wurde durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Jahreswechsel 2019 für Wohngebäude eingestellt. Die Abrechnung der noch in 2018 beantragten Zuschüsse wird jedoch durchgeführt.
Weiterhin gefördert wird allerdings der bundesweite Sanierungsfahrplan der BAFA, der im EWärmeG vollwertig anerkannt wird. Somit stellen viele Energieberater auf diese nationale Variante um, so dass Kunden weiterhin einen Zuschuss vom Staat bekommen.
Beratungsempfänger sind Gebäudeeigentümer (natürliche Personen), aber häufig auch Erbbauberechtigte sowie Eigentümergemeinschaften. Dies könnte auch für von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte gelten, sofern alle Gebäudeeigentümer mit der Beratung einverstanden sind. Auch Gebäudebesitzer (d. h. Mieter oder Pächter) in Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer kommen evtl. in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der BAFA: iSFP@dena.de, Tel.: 06196 908 1880, Fax: 06196 908 1800.
Hinweis: Dieser Sanierungsfahrplan BAFA wird oft auch als Sanierungsfahrplan bmwi umschrieben. Die korrekte Bezeichnung ist aber: individueller Sanierungsfahrplan der BAFA-Vor-Ort-Beratung.
Sie denken darüber nach, einen Sanierungsfahrplan für Ihr Eigentum durchführen zu lassen? Wir bereiten Sie schon einmal theoretisch darauf vor, indem wir kurz und knapp erläutern, wie der Besuch eines Energieberater aussehen könnte, und was genau im Dokument vermerkt und berichtet wird.
Der Sanierungsfahrplan BW ist nicht nur ein Mittel zur Erfüllung des EWärmeG, sondern vor allem auch ein Instrument zur Sensibilisierung und Motivation von Gebäudeeigentümern für eine energetische Sanierung. Aus diesem Grund ist er besonders übersichtlich und einfach gestaltet und auf die bauliche, baukulturelle und persönliche Situation von Gebäude und Eigentümer angepasst. Der Energieberater beginnt seine Leistung deshalb zumeist nicht nur mit einer Vor-Ort-Begehung des Eigentums inklusive der Dokumentation des Ist-Zustandes, sondern auch mit einem Gespräch mit dem Eigentümer. Hierbei sollen unter anderem relevante Informationen über die zukünftige Nutzung des Hauses erhoben werden.
Auch Fragen der Finanzierung und Förderung werden oft bereits in diesem Gespräch thematisiert.
Hat der Energieberater diese Informationen gesammelt, beginnt die Einsicht und Analyse der erhobenen Daten. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung erarbeitet. Diese Maßnahmen werden sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht in eine optimale Reihenfolge zur Durchführung gebracht und in Maßnahmenpaketen gebündelt.
Hinweis: Je nach Absprache zwischen Energieberater und Auftraggeber werden bis zu fünf Maßnahmenpakete aufgezeigt.
Aufbauend auf dieser Analyse, wird auf übersichtliche und gut verständliche Weise sowie an einem Muster angelehnt, der tatsächliche Fahrplan zu Sanierung erstellt und in einem nächsten Schritt an den Eigentümer übergeben. Abschließend erfolgt ein Beratungsgespräch.
Hinweis: Wir empfehlen, den Bericht bereits vor dem Beratungsgespräch gründlich zu studieren. So können Sie im Vorfeld Fragen formulieren und diese während des Gespräches ausführlich klären.
Der Bericht des Energieberaters besteht aus mehreren Bausteinen und ist nach Mustervorgabe sechs Seiten, zuzüglich des Anhangs, lang. Einleitend wird der Eigentümer allgemein über Klimaschutz und energetische Sanierungen aufgeklärt. Auch wird hier der individuelle Nutzen einer Sanierung herausgearbeitet.
Es folgt eine Betrachtung des Ist-Zustandes des Gebäudes. Dieser Teil informiert über
Danach werden die Maßnahmenpakete vorgestellt. Es wird verdeutlicht, welche Potenziale ausgeschöpft werden können und welcher energetische Zustand erreicht werden kann. Die aufgeführten Ziele sollen dabei möglichst ambitioniert formuliert werden.
Weiter behandelt der Sanierungsfahrplan die einzelnen Sanierungsschritte im Detail, um dem Eigentümer alle Möglichkeiten verständlich vorzustellen. Nach der Vorstellung des Ziel-Zustandes inklusive geschätzter Investitionskosten und Einsparpotenziale folgen die offizielle Bestätigung des Energieberaters bezüglich seiner Befähigung zur Ausstellung des Sanierungsfahrplans sowie der ausführliche Anhang mit weiteren Hintergrundinformationen.
Hinweis: Ein Sanierungsfahrplan verliert bei der Übernahme eines Gebäudes durch einen neuen Eigentümer nicht an Gültigkeit. Zwar ist er dann nicht auf die persönliche Situation des neuen Eigentümers zugeschnitten, er kann aber sehr wohl weiterhin eine Aussage zum Gebäude treffen und zur Teilerfüllung des EWärmeG genutzt werden.
Eine oft geäußerte Kritik am Sanierungsfahrplan BW als Erfüllungsoption im EWärmeG ist, dass so eine falsche Motivation für die Durchführung entstehen könnte, schließlich müssen die Maßnahmen ja nicht umgesetzt werden. Ein Argument lautet dabei, dass die Gebäudebewertung nicht nachgefragt werde, um sich über Optimierungsmaßnahmen zu informieren, sondern, um die 5 % der Teilerfüllung im Wärmegesetz zu erhalten.
Klimakönner steht trotzdem hinter dem Sanierungsfahrplan als Erfüllungsoption. Es ist ein wichtiger Schritt hin in Richtung Sensibilisierung der Eigentümer. Und selbst, wenn die erste Motivation die Gesetzeserfüllung ist, so haben sich die Eigentümer somit schon einmal mit Ihrem Gebäude und möglichen Optimierungsschritten auseinandergesetzt. Alternativ ist es auch ein gutes Instrument, weil es bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übergeht. In den meisten Fällen, hat dieser ohnehin vor, zu renovieren. Mit einem Sanierungsfahrplan an der Hand, werden gleich Maßnahmen gezeigt, die langfristig zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen und die Energie- und damit Kosteneinsparung fördern.
Nach § 6.4 SFP-VO wird eine unabhängige Beratung vorgeschrieben. Da wir ggf. auch Ihr Biogaslieferant sind, könnte ein Interessenkonflikt vorliegen. Aus diesem Grund geben wir diese verantwortungsvolle Aufgabe durch unsere kostenlose Vermittlung in die Hände von lokalen Energie-Experten.
Wir übermitteln Ihre Projektdaten über unser Formular auf sicherem Wege per SSL-Verschlüsselung an die Deutsche Auftragsagentur (DAA). Qualifizierte Fachbetriebe und Energieberater aus der Datenbank der DAA sehen Ihre Projektdaten und können ein Angebot abgeben. Erst nach einem konkreten Interesse seitens der lokalen Fachbetriebe und Energieberater werden Ihre Kontaktdaten zur Angebotslegung vermittelt.
Die DAA bringt seit 2009 Haushalte mit dem Handwerk zusammen. Über 400.000 Projekte wurden bereits vermittelt. Hinter diesem Erfolg steht ein bewährtes Prinzip.
Falls es wider Erwarten Probleme bei der Vermittlung gibt, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auftragsagentur (DAA) unter anfrage@daa.net.
Haben Sie Fragen zum Formular auf unserer Webseite, können Sie uns unter der Tel.: 0251 27601 440 und info@klimakoenner.de erreichen.
Sie reichen eine Kopie des Sanierungsfahrplans inkl. einer Selbsterklärung des Beraters bei Ihrer unteren Baurechtsbehörde ein. Damit sind bei Wohngebäuden 5 % der Pflicht erfüllt. Die anderen 10 % können Sie durch den Einsatz von unserem EWärmeG-Biogas in einer neuen Gasheizung erreichen.
Bei einer BAFA-Vor-Ort-Beratung ist die Kopie des Deckblatts, des Inhaltsverzeichnisses und der Unterschriftsseite des Beratungsberichts einzureichen.
Der Gesetzgeber möchte den Eigentümern eine günstige Gelegenheit geben, sich 5 % Erneuerbare Energien im Erneuerbare-Wärme-Gesetz anrechnen zu lassen. Im Gegenzug wird den Betroffenden eine energetische Sanierung in einer Vor-Ort-Beratung durch einen Experten näher gebracht und dokumentiert. Werden im Anschluss einige Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan durch die Eigentümer (freiwillig) umgesetzt, können klimaschädliche CO2-Emissionen vermieden werden. Der Sanierungsfahrplan setzt einen Anreiz zur Sanierung und trägt somit dazu bei, die ausgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen.
In Baden-Württemberg (wie auch in ganz Deutschland) sorgt der Gebäudebestand mit veralteten Heizanlagen und undichten Gebäudehüllen für einen Großteil der CO2-Emissionen. Eine energetische Sanierung und der Einsatz von Erneuerbaren Energien führen zu einer effizienten Nutzung der Energie und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Eine energetische Beratung wie der Sanierungsfahrplan ist ein erster guter Schritt in die richtige Richtung: Ein Sanierungsfahrplan gibt Ihnen einen individuellen Überblick über die energetischen Optimierungsmöglichkeiten Ihres Gebäudes.
Eine geförderte Vor-Ort-Beratung der BAFA kann für Wohngebäude ersatzweise angerechnet werden. Zur Dokumentation der erfolgten BAFA-Beratungsleistung kann ab dem 1. Juli 2017 – anstatt des bisherigen Energieberatungsberichtes – ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgestellt werden. Dieser ähnelt dem Sanierungsfahrplan BW stark.
Einen Experten finden Sie über unser Formular, über die regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg oder in dieser Liste des Bundes.
Generell können Sie im baden-württembergischen Wärmegesetz natürlich auch eine andere (Teil-)Erfüllungsoption wählen.